Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 21 der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Holdorf vom 20. Juni 2018 ergeht hiermit die Aufforderung zur Abräumung und Einebnung der Grabstätte ( Friedhof Holdorf Bild 1) und zur Entfernung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen.
Die Abräumung sollte bis spätestens 16.03.2021 erfolgen und dem Amt Rehna telefonisch unter 038872/9290 bzw. per Email bgm.holdorf@rehna.de angezeigt werden.
Nach Ablauf der Frist ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abzuräumen und einzuebnen.
gez. Mahlke , Bürgermeisterin