Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern bedürfen keiner Baugenehmigung.
Da es im Einzelfall schwierig zu beurteilen ist, ob ein Bauvorhaben verfahrensfrei ist, wird empfohlen, sich vor Durchführung der Baumaßnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu informieren.