Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Dem Gewerbetreibenden können jederzeit Auflagen erteilt werden.
Inhaltsbereich
Gaststättengewerbe Gestattung
Ansprechpartner/in
Amt Rehna | |
Freiheitsplatz 1 19217 Rehna Telefon: 038872 929-0 Telefax: 038872 929-22 E-Mail: amt@rehna.deHomepage: http://www.rehna.de/ |
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit. Der besondere Anlass ist gegeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- Personaldokument
- Nachweis des besonderen Anlasses
- bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug
- ggf. lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis durch die IHK
Welche Gebühren fallen an?
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Kosten der Gestattung nach Gewerbekostenverordnung M-V vom 11.10.2010:
- bis einen Tag je Standort: 31,00 Euro
- je weiterer Tag je Standort: 15,50 Euro, jedoch nicht mehr als 256,00 Euro
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Regelfall 3 Monate;
Bearbeitungsdauer
Bei Vorlage aller Unterlagen etwa bis 4 Wochen;
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare erhalten sie bei der zuständigen Stelle oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.