Die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde erfolgen.
Inhaltsbereich
Sie sind hier: VerwaltungDienstleistungen von A- Z
Elektronischer Identitätsnachweis - Sperrung Entsperrung
Ansprechpartner/in
Frau Henrike Lörke | |
Telefon: 038872 929-107 Telefax: 038872 929-22 E-Mail: h.loerke@rehna.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
telefonischer Sperr-Notruf
Kontaktmöglichkeiten:
aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)
aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
6,00 Euro