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Vorlage - 0300/12FI/2020
Sachverhalt: Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Rieps für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und die Feststellung dieses geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Rieps hat den Jahresabschluss der Gemeinde Rieps zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.08.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Gemeinde Rieps zu empfehlen.
zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 21.07.2020 fest. Die Bilanzsumme beträgt2.249.857,53 €. Das Eigenkapital beträgt1.594.218,21 €.
Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Jahresabschluss 2019 mit Anlagen und Prüfungsbericht des RPA Rieps mit Bestätigungsvermerk
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