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Vorlage - 0527/15FI/2020
Sachverhalt: Die Gemeinde Utecht hat erstmals im Haushaltsjahr 2013 ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. In den folgenden Haushaltsjahren wurde das Haushaltssicherungskonzept fortgeschrieben. Die Fortschreibung ist aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 fortzuführen. Gem. § 43 Abs. 7 KV M-V hat die Gemeinde Utecht ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen, da für das Haushaltsjahr 2020 der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Utecht beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2020.
Anlagen: Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2020 |