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Vorlage - 0525/15FI/2020
Sachverhalt: Gemäß § 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung 2020 und der Haushaltsplan als deren Bestandteil wurden für die Gemeinde Utecht aufgestellt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 27.500,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf400.000,00 Euro.
Die Hebesätze für die Realsteuereinnahmen werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen)260 v.H. Grundsteuer B (Grundstücke)360 v.H. Gewerbesteuer310 v.H.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2020.
Finanzielle Auswirkungen: ergeben sich aus der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dessen Anlagen Anlagen: Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020
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