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Vorlage - 0523/15BA/2019
Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Utecht für den Ortsteil Campow (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), als Satzung. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Utecht für den Ortsteil Campow als Satzung. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Utecht für den Ortsteil Campow zur Genehmigung einzureichen und nach erfolgter Genehmigung gemäß Hauptsatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen: Planzeichnung und Begründung
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