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Vorlage - 0371/07OA/2017
Sachverhalt: Die Gemeinden haben als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises gemäß § 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben hierzu insbesondere (…) eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Gemeinde Holdorf nimmt diesen gesetzlichen Auftrag durch die Freiwillige Feuerwehr Holdorf-Meetzen wahr. Durch den Amtsausschuss des Amtes Rehna wurde die Leistung für die Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung für die amtsangehörigen Gemeinden am 12.10.2017 an ein Ingenieurbüro vergeben, sodass die Planfertigstellung fristgerecht zum Ende des 1. Quartals 2019 erfolgen wird. Unabhängig der Erkenntnisse aus der stattfindenden Brandschutzbedarfsplanung ist festzustellen, dass die Freiwillige Feuerwehr Holdorf-Meetzen die Tageseinsatzbereitschaft nicht vollumfänglich gewährleisten kann. Um diesem Problem zu begegnen, wurden am 28.11.2017 Gespräche mit der benachbarten Gemeinde Wedendorfersee sowie dem Amtswehrführer des Amtes Rehna aufgenommen. Zielsetzung soll sein, dass beide Freiwilligen Feuerwehren als Alarmgemeinschaft künftig in beiden Ausrückebereichen gemeinsam alarmiert werden. Dadurch sollen die personellen Probleme tagsüber an beiden Standorten kompensiert werden. Gleichzeitig soll die feuerwehrtechnische Ausbildung gemeinsam erfolgen, sodass sich beide Freiwilligen Feuerwehren aufeinander abstimmen und eine effektive Einsatzabarbeitung gewährleistet werden kann. Rechtlich ist diese Form der Zusammenarbeit als kostenneutral zu leistende Nachbarschaftshilfe gemäß § 2 Absatz 3 BrSchG zu werten. Jede Gemeinde behält Ihren gesetzlichen Auftrag, den Brandschutz und die technische Hilfeleistung im eigenen Gemeindegebiet sicherzustellen. Die Zusammenarbeit soll die Einsatzbereitschaft beider Freiwilligen Feuerwehren stärken.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Holdorf beschließt zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Holdorf-Meetzen, die Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wedendorfersee. Finanzielle Auswirkungen: keine |