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Vorlage - 0341/23OA/2017
Sachverhalt: Am 03.11.2017 wurde auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Demern, die Wahl zum Ortswehrführer und zum stellvertretenden Ortswehrführer durchgeführt.
Folgender Wahlvorschlag hat frist- und formgerecht für das Amt des stellvertretenden Ortswehrführers vorgelegen:
Wahlvorschlag Nr. 1: Kamerad Mario Wienke
Der durch die Mitglieder der Freiwilligen Ortsweuerwehr Demern vorgeschlagen Kandidat, erfüllt die Voraussetzungen nach § 12 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg Vorpommern (BrSchG M-V). Der Wahlvorschlag wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Königsfeld bestätigt.
Das Wahlergebnis im ersten Wahldurchgang ist von insgesamt 8 abgegebenen Stimmen, - einstimmig - mit 8 Ja-Simmen für den Wahlvorschlag Nr. 1 ausgefallen. Durch den Wahlvorstand wurde festgestellt, dass Kamerad Mario Wienke zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Demern für die Dauer von 6 Jahren gewählt wurde. Kamerad Wienke nahm die Wahl an und verpflichtete sich die fehlenden Qualifizierungen für dieses Amt (fehlende Lehrgänge: Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr) in angemessener Zeit nachzuholen.
Gemäß § 12 Absatz 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Demern, die Zustimmung der Gemeindevertretung. Da die Funktion des stellvertretenden Ortswehrführers im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG M-V an das statusrechtliche Amt eines Ehrenbeamten auf Zeit gebunden ist, hat durch die Gemeindevertretung auch die Ernennung für die Amtszeit von 6 Jahren zu erfolgen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Königsfeld stimmt der Wahl des Kameraden Mario Wienke zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Demern zu und beschließt dessen Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren. Finanzielle Auswirkungen: In Anlehnung an die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung
Anlagen: Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Ortswehrführer |