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Vorlage - 0340/23OA/2017
Sachverhalt: Am 03.11.2017 wurde auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Demern, die Wahl zum Ortswehrführer und zum stellvertretenden Ortswehrführer durchgeführt.
Folgender Wahlvorschlag hat frist- und formgerecht für das Amt des Ortswehrführers vorgelegen:
Wahlvorschlag Nr. 1: Kamerad Thomas Robrahn
Der durch die Mitglieder der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Demern vorgeschlagen Kandidat, erfüllt die Voraussetzungen nach § 12 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg Vorpommern (BrSchG M-V). Der Wahlvorschlag wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Königsfeld bestätigt.
Das Wahlergebnis im ersten Wahldurchgang ist von insgesamt 8 abgegebenen Stimmen, - einstimmig - mit 8 Ja-Simmen für den Wahlvorschlag Nr. 1 ausgefallen. Durch den Wahlvorstand wurde festgestellt, dass Kamerad Thomas Robrahn zum Ortswehrführer der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Demern für die Dauer von 6 Jahren gewählt wurde. Kamerad Robrahn nahm die Wahl an und verpflichtete sich die fehlenden Qualifizierungen für dieses Amt (fehlender Lehrgang: Leiter einer Feuerwehr) in angemessener Zeit nachzuholen.
Gemäß § 12 Absatz 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Ortseuerwehr Demern, die Zustimmung der Gemeindevertretung. Da die Funktion des Ortswehrführers im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG M-V an das statusrechtliche Amt eines Ehrenbeamten auf Zeit gebunden ist, hat durch die Gemeindevertretung auch die Ernennung für die Amtszeit von 6 Jahren zu erfolgen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Königsfeld stimmt der Wahl des Kameraden Thomas Robrahn zum Ortswehrführer der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Demern zu und beschließt dessen Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren. Finanzielle Auswirkungen: In Anlehnung an die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung
Anlagen: Ernennungsurkunde zum Ortswehrführer |