Sachverhalt:
Gem. § 5 Abs. 1 der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) können Gemeinden
die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln.
Im Zuge der Gemeindefusion
zwischen den ehemaligen Gemeinden Köchelstorf und Wedendorf haben die „alten“
Satzungen der jeweiligen Gemeinde ihre Gültigkeit verloren. Daher ist es
zwingend notwendig, das gesamte Ortsrecht für die neue Gemeinde Wedendorfersee
neu zu erlassen.
Hierzu gehört auch eine
neue Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der
Gemeinde Wedendorfersee, die anhand einer aktuellen Mustersatzung erarbeitet
wurde und somit den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Nach Durchsicht der
„alten“ Satzungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen ist
festzustellen, dass diese bei beiden Gemeinden identisch waren.
In den Entwurf der Satzung
wurden neue Höchstgrenzen für die Entscheidungsbefugnis eingearbeitet.
Der Gemeindevertretung
wird empfohlen, die Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und
Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Wedendorfersee in der vorliegenden Fassung
zu beschließen.