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Auszug - Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 für den Schulverband Schlagsdorf gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. §§ 161 u. 162 KV M-V
Sachverhalt: Der Schulverband Schlagsdorf hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und die Feststellung dieses geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.
Erläuterungen: Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Rehna und die vom Amt Rehna beauftragte Mittelrheinische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben den Jahresabschluss des Schulverbandes Schlagsdorf zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat bei der Erstellung des Jahresabschlusses mitgewirkt und die Hinweise wurden entsprechend eingearbeitet und umgesetzt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Schulverbandsversammlung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Rehna hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 beschlossen, der Schulverbandsversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Schulverbandes Schlagsdorf zu empfehlen.
Beschluss: Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Schlagsdorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Rehna und von der Mittelrheinischen Treuhand‚ GmbH-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –Steuerberatungsgesellschaft – geprüften Jahresabschluss des Schulverbandes Schlagsdorf zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 04.05.2017 fest.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl Schulverb. Mitgl. : 6 davon anwesend : 6 Ja-Stimmen : 6 Nein-Stimmen : - Stimmenthaltungen : -
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: |