Inhaltsbereich
Auszug - Beschluss über die Entlastung des Schulverbandsvorstehers nach § 60 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. §§ 161 u. 162 KV M-V für das Haushaltsjahr 2012
Herr Melchin übergibt die Sitzungsleitung an seinen 2. Stellvertreter, Herrn Spiewack.
Sachverhalt: Gemäß Kommunalverfassung M-V hat der Schulverband Schlagsdorf über die die Entlastung des Schulverbandsvorstehers zu entscheiden.
Erläuterungen: Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Rehna und die vom Amt Rehna beauftragte Mittelrheinische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben den Jahresabschluss des Schulverbandes Schlagsdorf zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 mitgewirkt und die Hinweise wurden entsprechend eingearbeitet und umgesetzt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Rehna hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Schulverbandsvorsehers durch die Schulverbandsversammlung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Rehna hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 beschlossen, der Schulverbandversammlung die Entlastung des Schulverbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2012 zu empfehlen. Beschluss: Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Schlagsdorf entlastet den Schulverbandsvorsteher für das Haushaltsjahr 2012.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl Schulverbandsmitgl. : 6 davon anwesend : 5 Ja-Stimmen : 5 Nein-Stimmen : - Stimmenthaltungen : -
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Melchin
Herr Melchin übernimmt wieder die Sitzungsleitung. |