Inhaltsbereich
Auszug - Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für die Gemeinde Holdorf nach § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V
Sachverhalt: Gemäß § 60 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Holdorf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und die Feststellung dieses geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.
Erläuterungen: Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Holdorf und die vom Amt Rehna beauftragte Mittelrheinische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben den Jahresabschluss der Gemeinde Holdorf zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat bei der Erstellung des Jahresabschlusses mitgewirkt und die Hinweise wurden entsprechend eingearbeitet und umgesetzt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht inkl. des Prüfvermerks und des Bestätigungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Gemeinde Holdorf zu empfehlen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holdorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Mittelrheinischen Treuhand ‚GmbH-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –Steuerberatungsgesellschaft – geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Holdorf zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 15.11.2012 fest.
Die Bilanzsumme beträgt..……………………………………………….…2.395.987,92 € Das Eigenkapital beträgt…………………………………...……………….1.314.431,63 € Der Jahresüberschuss 2012 vor Veränderung der Rücklagen beträgt …............26.399,73 € Die Finanzrechnung weist für 2012 einen Finanzmittelüberschuss aus von …117.239,05 € Der Haushalt ist insgesamt ausgeglichen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter : 7 davon anwesend : 7 Ja-Stimmen : 7 Nein-Stimmen : - Stimmenthaltungen : -
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: |