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Auszug - Beschluss über die Änderung der Elternbeiträge/Anteile der Wohnsitzgemeinde im Hort Rehna
Sachverhalt: Zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem JHZ "Käthe Kollwitz" Rehna e.V. als Träger des Hortes in Rehna, wurde im Einvernehmen mit der Stadt Rehna am 28.06.2012 ein Leistungsvertrag in Form einer Entgeltvereinbarung ab 01.08.2012 abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wurden auf der Grundlage der durch den Träger nachzuweisenden Personen-, Sach- und Investitionskosten die leistungsbezogenen Gesamtentgelte für den Hort anerkannt. Auf Grund des angemeldeten Bedarfs mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 war es notwendig, die Anzahl der Hortplätze von derzeit 88 (48 GT- und 40 TZ Plätze) auf 110 (65 GT- und 45 TZ- Plätze)zu erhöhen. Dies konnte ermöglicht werden, weil dem JHZ im Regionalschulteil der hiesigen Schule zusätzlich 3 Räume mit insgesamt 48 m² zur Verfügung gestellt werden konnten. Trotz der Tariferhöhung des paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Höhe von ca. 5 % für das laufende Jahr 2012, einer Erhöhung des jährlichen Nutzungsentgeltes für die Nutzung der Räumlichkeiten um 4.500 € und der Erstausstattung der zusätzlichen Räume mit Mobiliar für 10.000 €, konnten die Gesamtnutzungsentgelte für den Ganztags- bzw. Teilzeitplatz gesenkt werden. Das lag vor allem daran, dass mehr Kinder auch mehr Zuschüsse bedeuten und die Effizienz der Einrichtung weiter gesteigert werden konnte. Die z.Z. bestehenden Platzkosten und der Vorschlag ab 01.08.2012 sind in Anlage 1 dargestellt. Beschluss: Die Stadtvertretung Rehna beschließt folgende Elterbeiträge/Anteile der
Wohnsitzgemeinde im Hort Rehna ab 01.08.2012: Kosten Land- Differenz 50
% Eltern Gemeinde gesamt kreis GT 228,85 82,00 146,85 73,43 70,00 76,85 TZ 139,25 45,00 94,25 47,13 47,00 47,25 Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl Ausschussmitgl. : 9 davon anwesend : 5 Ja-Stimmen : 5 Nein-Stimmen : - Stimmenthaltungen : - Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: - |