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Auszug - Abschnittsbildungsbeschluss für den Ausbau der Beleuchtung in der Gletzower Straße
Sachverhalt: In der Stadt Rehna wird der Ausbau der Beleuchtung (7 neue Leuchten) in der Gletzower Straße realisiert. Mit der Lieferung der Leuchten wird die Fa. SEI GmbH, Schwerin beauftragt (Auftragssumme: 9.384,49 €). Die Tiefbauarbeiten erfolgen durch die Fa. LUT GmbH, Gadebusch. Die Maßnahme wurde im Haushalt der Stadt Rehna eingeplant. Nach Fertigstellung der Maßnahme
sind Anliegerbeiträge zu erheben. Gemäß § 8
Abs. 6 KAG M-V ist die Abschnittsbildung grundsätzlich zulässig, wenn die
entsprechende satzungsrechtliche Regelung vorliegt und die Gemeindevertretung
über die Abschnittsbildung im Einzelfall entschieden hat. Die Abschnittsbildung bedeutet eine sogenannte "Querspaltung"
der öffentlichen Anlage. Ein Beleuchtungsabschnitt ist eine Strecke, die
vorwiegend durch äußere in den tatsächlichen Verhältnissen begründete Merkmale
begrenzt ist und der eine selbstständige Bedeutung als Beleuchtungsanlage
zukommt, d.h., die selbstständig in Anspruch genommen werden kann. Vorliegend
ist eine Abschnittsbildung zulässig. Die genaue Grenzziehung ergibt sich aus
dem Lageplan. Nur durch den Beschluss über die Abschnittsbildung kann für das
Herstellen der Beleuchtungsanlage ein Beitrag erhoben werden. Ergeht der
Beschluss nicht, müsste mit der Beitragserhebung so lange gewartet werden, bis
die Beleuchtungsanlage in ihrer gesamten Länge ausgebaut wird. Beschluss: Die Stadt Rehna beschließt die Maßnahme Ausbau der Beleuchtung in der
Gletzower Straße und bestätigt die Auftragsvergabe zur Lieferung der Leuchten
an die Fa. SEI GmbH, Schwerin. Zum Zweck der Beitragserhebung wird die Bildung
der Abschnitte (Bauanfang, Bauende) gemäß Lageplan beschlossen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl Stadtvertreter : 15 davon anwesend : 13 Ja-Stimmen : 13 Nein-Stimmen : - Stimmenthaltungen : - Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: - |