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Auszug - Anträge
5.1 Bauantrag
zum Anbau einer Unterstellhalle für Landmaschinen Antragsteller:
SKB Agro GmbH, Schweriner Str. 40 Der Antragsteller plant die Errichtung eines Anbaus als Unterstellhalle für Landmaschinen an eine vorhandene Lagerhalle (Flurstück 1, Flur 6 und Flurstück 30, Flur 5) auf dem Gelände der ehemaligen Getreidewirtschaft. Das geplante Vorhaben befindet sich innerhalb der Innenbereichssatzung der Stadt Rehna, so dass sich die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 1 BauGB richtet. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme erteilt. 5.2 Bauantrag
zur Errichtung eines Wintergartens Antragsteller:
Fam. Johannovsky, Am Kajatz 5a Familie Johannovsky möchte an ihrem vorhandenen Wohnhaus einen Wintergarten errichten. Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 2. Änd. des B-Planes Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“, so dass sich die Zulässigkeit nach § 30 BauGB richtet. Das gemeindliche Einvernehmen wurde – einstimmig – erteilt. 5.3 Bauantrag
zum Neubau einer Terrassenüberdachung Antragsteller:
J. Lichtenfeld, Schweriner Straße 7 Der Antragsteller baut am Wohnhaus Schweriner Straße eine Terrassenüberdachung an. Durch das Bauordnungsamt des LK NWM wurde er mit der Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist. Insofern hat der Antragsteller nunmehr die notwendigen Bauantragsunterlagen nachgereicht und begehrt damit eine Baugenehmigung. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Innenbereichssatzung und somit innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Rehna, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme erteilt. 5.4 Errichtung
eines EFH in der Genehmigungsfreistellung Bauherr:
B. Labinschus, Zur Tiene 19a Den Ausschussmitgliedern wurde die geplante Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im B-Plan Nr. 4 „Neuer Steinweg“ zur Kenntnis gegeben. Das Vorhaben ist auf Grund seiner Lage und der Einhaltung der Festsetzungen des v. g. B-Planes genehmigungsfrei gestellt. 5.5
Errichtung eines
Nebengebäudes Antragsteller:
U. Krischkowski, Gletzower Str. 5 Ursprünglich beabsichtigte der Antragsteller, das Grundstück Gletzower Straße 5 an der straßenseitigen Grundstücksgrenze mit einem Zaun (Holzzaun mit Mauerwerkspfeilern und Mauersockel) einzufrieden. Die Planung hat sich dahingehend geändert, dass Herr Krischkowski nunmehr in der Bauflucht der vorhandenen Nachbarbebauung ein Nebengebäude in Fachwerkbauweise mit einem Holztor als Hofdurchfahrt errichten möchte. Hierzu hat er eine konzeptionelle Entwurfsplanung eingereicht. Das Nebengebäude soll an das vorhandene Wohngebäude Gletzower Straße angebaut werden und erhält ein unsymetrisches Satteldach mit einer straßenseitigen Dachneigung von 45°, so dass das Gebäude eine Firsthöhe von ca. 5,50 m hat. Die Bauausschussmitglieder befürworten grundsätzlich die geplante Errichtung des Gebäudes. Durch die Verwaltung ist zudem die Stellungnahme der Rahmenplanerin Frau Wilke einzuholen. (Anmerkung: Stellungnahme in der Anlage zum Protokoll). |