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Auszug - Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 06.12.2011
Herr Reininghaus hat folgendes Anliegen: - zu TOP 11 „Ordnungsrechtliche Angelegenheiten“ - wurde das OA hier schon einmal tätig (Falschparker ermahnt)? - bis dato stehen noch immer (überwiegend Puschkinplatz) LKW über 7,5 to nachts im Parkverbot - was geschieht mit reinen Zugmaschinen, gelten hier auch die 7,5 to? Verantwortlich:
Ordnungsamt Anmerkung: Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt wird erklärt, dass ein Parkverbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 7,5 to (für reines bzw. allgemeines Wohngebiet v. 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) besteht. Dabei ist es unerheblich, ob lediglich die Zugmaschine oder ein leerer Hänger/Auflieger abgestellt wird. Das Protokoll der Sitzung vom 06.12.2011 wurde – einstimmig - genehmigt. |